Hotzehuus mieten
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Alternativ können Sie auch direkt mit Beatrice Denzler Kontakt aufnehmen: Telefon 079 487 32 82 oder E-Mail:
Kontakt Vermietung
Beatrice Denzler
Telefon 079 487 32 82
Einrichtung - Kücheninventar
In der Küchenmiete ist inbegriffen:
Geschirr inkl. Besteck und Gläser (für 70 Personen)
div. Kleinutensilien (Flaschenöffner, Büchsenöffner, Küchenmesser, etc.)
1 Kaffee-Vollautomat inkl. Bohnen (Kosten Fr. 1.--/pro Kaffee)
1 Teekocher
1 Kühlschrank
1 Gefrierschrank
2 Backöfen
Kochherd
Industrieabwaschmaschine
Situationsplan Hotzehuus
Das Hotzehuus befindet sich an der Usterstrasse 2 in 8308 Illnau.
Öffentliche Parkplätze stehen an der Kempttalstrasse oder in der Parkgarage an der Effretikonerstrasse zur Verfügung.
Hotzehuus
Usterstrasse 2, 8308 Illnau
Parkplatz 1
Parpklpatz 2
Benützungsreglement
Das Benützungsreglement ist Teil des Benützungskonzeptes, welches vom Stadtrat Illnau-Effretikon am 25. November 1993 genehmigt wurde.
1. Benützungsgesuche
Die Benützungsgesuche sind an den Hotzehuus-Verein zu richten. Dabei ist anzugeben, welche Räume gemietet werden wollen sowie die Dauer der Benützung. Die Räume sind pünktlich zu räumen. Kontaktadresse: www.hotzehuus.ch
2. Bewilligungen
Die Mietenden sind verpflichtet, sämtliche erforderlichen Bewilligungen selber einzuholen (Wirtschaftsbewilligung, Freinacht oder Tanzverlängerung, Bewilligung für öffentliche Tanzveranstaltung, Tombolabewilligung, etc.)
3. Haftung
Die Mietenden haften persönlich für alle Schäden an Gebäude, Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Sie haften auch für alle nachträglich festgestellten und innert 10 Tagen nach der Veranstaltung ihnen schriftlich mitgeteilten Mängel und fehlenden Gegenstände. Bei juristischen Personen gelten die Unterzeichnenden als verantwortliche Kontaktperson. Nicht in die Haftpflicht des Vereins fallende Schadenereignisse werden abgelehnt.
4. Ordnungsdienst
Für die ordnungsgemässe Abwicklung der Veranstaltung, insbesondere die Vermeidung von Lärmimmissionen und Nachtruhestörung, sind die Mietenden verantwortlich. Auf Verlangen des Vermieters haben sie auf eigene Rechnung einen Ordnungsdienst zu stellen. Bei Benützung des Obergeschosses muss die Falltüre nach dem Öffnen mit dem Vorhängeschloss gesichert werden (Fluchtweg). Alle Türen und Gänge sind freizuhalten (Fluchtwege!)
5. Benützung durch Jugendliche
Bei Veranstaltungen von Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Verantwortung von einer erwachsenen Person übernommen werden.
6. Parkplätze, Anlieferung
Beim Hotzehuus stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher benützen den Parkplatz an der Kempttalstrasse (neben Gewerbehaus Talgarten), beim Bahnhof Illnau oder das Parkhaus Effretikonerstrasse.
7. Rauchverbot
In sämtlichen Räumen des Hauses besteht Rauchverbot. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen auch keine offenen Feuer (z.B. Kerzen) entzündet werden.
8. Möbel
Möbel, die aus dem Möbellager in andere Räume verschoben werden, sind nach Schluss der Veranstaltung gereinigt und sorgfältig ins Lager zurückzustellen.
9. Beleuchtung
Spezialbeleuchtungen sind von den Ausstellenden oder Veranstaltenden zu stellen. 10. Dekorationen Zur Befestigung von Dekorationen oder Tischtüchern dürfen keine Nägel und Heftklammern verwendet werden.
11. Reinigung
Sofern bei der Anmeldung keine andere Vereinbarung getroffen wurde, müssen alle benutzten Räume nach Abschluss der Veranstaltung geräumt und besenrein gereinigt werden. Dazu gehört auch das Spülen des Geschirrs und der Gläser usw. In der Regel werden die Räumlichkeiten vom Personal des Hotzehuus gegen Bezahlung gereinigt. Wenn vereinbart wird, dass die Mietenden selbst reinigen oder wenn eine nachträgliche Reinigung notwendig ist, sind die Kosten von den Mietenden zu tragen.
12. Bezahlung
Die aus der Miete fälligen Gebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung mit dem beiliegenden Einzahlungsschein zu bezahlen.
13. Zutrittsrecht
Zu Kontrollzwecken ist der Vertretung des Hotzehuus-Vereins sowie den zuständigen Stadtbehörden in allen Räumen freier Zutritt zu gewähren.
14. Streitigkeiten
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Reglements sowie der Tarife sind dem Stadtrat Illnau-Effretikon vorzubringen.
15. Annullation
Bei Absagen von Veranstaltungen werden die effektiv entstandenen Unkosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von 14 Tagen vor Mietantritt) wird eine zusätzliche Entschädigung von CHF 30.00 erhoben.
Gebühren
Die unten aufgeführten Gebühren gelten für Einwohner und Firmen der Stadt lllnau-Effretikon.
Für Auswärtige gelten die doppelten Ansätze.
Allgemein
Raum | Küche | Preis in CHF |
---|---|---|
Bauernstube | 30.00 | |
Bauernstube | mit Küche | 50.00 |
Mehrzweckraum | 100.00 | |
Mehrzweckraum | mit Küche | 150.00 |
Wohnteil (Bauernstube + 1. OG) | 100.00 | |
Wohnteil (Bauernstube + 1. OG) | mit Küche | 150.00 |
Ganzes Haus (Bauernstube + 1. OG + Mehrzweckraum) | 150.00 | |
Ganzes Haus (Bauernstube + 1. OG + Mehrzweckraum) | mit Küche | 200.00 |
Ausstellungen ohne Verkauf
Wohnteil (EG, 1. OG) pro Besetzungstag | 30.00 |
Mehrzweckraum pro Besetzungstag | 30.00 |
Ausstellungen mit Verkauf
KommerziElle Veranstaltungen
Wohnteil (EG, 1. OG) pro Besetzungstag | 15 % des Bruttoerlöses |
Mehrzweckraum pro Besetzungstag | 15 % des Bruttoerlöses |
Einheimische Vereine
(ohne kommerzielle Veranstaltungen)
Bauernstube | 0.00 | |
Bauernstube | mit Küche | 20.00 |
Mehrzweckraum | 0.00 | |
Mehrzweckraum | mit Küche | 50.00 |